Die Standesamtliche Hochzeit

Die standesamtliche Trauung findet vor der kirchlichen Trauung statt und hat bisweilen einen sehr nüchternen Charakter. Denn diese Zeremonie findet oftmals im Trauungszimmer des Rathauses statt und man erscheint dort generell in einer festlichen Kleidung, wobei die meisten darauf verzichten hier bereits das Brautkleid anzuziehen. Jedoch setzt sich immer mehr der Trend durch, dass auch auf dem Standesamt in weiß geheiratet wird, da viele Menschen aufgrund unterschiedlicher Gründe auf die kirchliche Zeremonie verzichten. Sicherlich ist dies eine persönliche Begebenheit, denn schließlich ist es Ihr Tag. Auch ist es eine freiwillige Entscheidung, ob man hier Trauzeugen dabei haben möchte. So heiratet manches Paar fernab von der Heimat heimlich und still ohne das irgendjemand etwas mitbekommt. Dennoch müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden und daher muss die Trauung am Standesamt rechtzeitig geplant werden.

So wird das Aufgebot in der Regel ca. 3-6 Monate vor der Hochzeit auf dem Standesamt am erstellt. Dies kostet eine einmalige Anmeldegebühr die jedoch unterschiedlich ausfallen kann, da es hier entscheidend ist, ob Papiere noch besorgt werden müssen oder ob man einen ausländischen Partner heiratet. Zudem benötigt man unbedingt folgende Unterlagen für die standesamtliche Trauung:

  • gültiger Personalausweis oder Pass
  • Abstammungsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung

Spätestens nach der Standesamtlichen Trauung wird sich für das Brautpaar auch in gesetzlicher Hinsicht einiges ändern. So war bis vor kurzem noch jeder für sich selbst verantwortlich, aber mit dem bekannten Ja-Wort lebt man nun generell in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle in die Ehe eingebrachten Vermögen sowie innerhalb der Ehe durch Schenkung oder Erbe zugewonnen Vermögensbegebenheiten bei einer potenziellen Trennung geteilt werden.

Natürlich denkt man in Zeiten des unbeschwerten Glücks an keine mögliche Trennung, jedoch sollte man gerade dann einen Ehevertrag in Betracht ziehen, wenn man ein beachtliches vermögen oder ein unternehmen mit in die Ehe bringt. Denn nur ein Ehevertrag oder eine Gütertrennung kann im Einzelfall vor Verlusten schützen. Dabei muss man nicht nur eine Trennung in Betracht ziehen, sondern vielmehr geht es dabei auch darum, die eigene Ehe vor finanziellen Eingriffen durch Insolvenz oder ähnlichem zu schützen. Daher sollte man sich unbedingt vor oder auch nach der Hochzeit damit befassen. Denn generall kann ein solcher Ehevertrag auch während einer Lebensgemeinschaft aufgesetzt werden.

Jedoch sollte man sich hier immer einen souveränen Rat bei Fachleuten holen, da diese im Einzelfall die persönlichen Umstände besser analysieren können. Ein Ehevertrag ist daher besser als sein Ruf und schützt im Einzelfall auch die Ehe.

Für die Richtigkeit werden keine Haftungen übernommen, wir empfehlen unbedingt im Einzelfall die Konsultierung von Fachstellen.

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